Liebe Karnevalisten,
vor einigen Tagen sind wir über den angehängten, neuen Erlass des NRW-Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) vom 26.09.2024 in Kenntnis gesetzt worden. Dieser hat Auswirkungen auf die Fahrzeuge, welche in unserem Karnevalsumzug mitfahren.
Auf Teilnehmer, die nur als Fußgruppe teilnehmen, hat dies keine Auswirkung!
Um was geht es dabei ?
Durch die „zweite Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften“ vom 28.02.1989 (2. StVR-AusnahmeVO) sind für die Zwecke des örtlichen Brauchtums sowie für die zugehörige An- und Abfahrt unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO), Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. Gleichzeitig regelt ein zwischen dem Bund und Ländern abgestimmtes „Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen“ (VkBl. 2000, Nr. 114, S. 406) weitere Details. Diese Regelungen gelten dem Grunde nach schon seit mehr als 20 Jahren. Auf lokaler Ebene sind diese jedoch oftmals nicht 100%-ig angewendet worden. In NRW wurde das Hauptaugenmerk, wenn nur auf das Brauchtumsgutachten des TÜV gelegt und nicht zusätzlich auf die allgemeine Betriebserlaubnis des Anhängers.
In Rheinland-Pfalz hat man dies bereits vor zwei Jahren erkannt und umgesetzt. Mit dem beigefügten Erlass zieht NRW nun nach.
Was bedeutet das nun für die Teilnehmer im Umzug ?
Die Betriebserlaubnis kann durch den Kfz-Brief (auch dann, wenn dieser entwertet ist!) oder eine neu für den Wagen erstellte Betriebserlaubnis des TÜV nachgewiesen werden. Der Erlass des MUNV vom 26.09.2024 erklärt dies bereits sehr gut.
Für die Nutzung bei Brauchtumsveranstaltungen heißt dies, dass für die Anhänger neben der Betriebserlaubnis auch ein Brauchtumsgutachten (wenn Personen auf dem Fahrzeug mitfahren) vorhanden sein muss. Dieses Brauchtumsgutachten stellt sicher, dass sämtliche Aufbauten, Brüstungshöhen, die Stabilität, Aufstiege, etc. den Vorgaben entsprechen. Diese finden Sie im Detail in der Anlage Merkblatt MB. Das Brauchtumsgutachten wird ebenfalls vom TÜV erstellt und gilt, je nach Fahrzeug, 1-3 Jahre (Kosten ca. 100-120 €)
Welche Rahmenbedingen sind bereits bekannt ?
ist der Anhänger bereits mit Kennzeichen zugelassen => Betriebserlaubnis besteht und Zulassung ist bei der der Erstellung des Brauchtumsgutachtens vorzulegen
ist der Anhänger nicht zugelassen, aber es ist eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Brief) vorhanden => Betriebserlaubnis besteht und diese ist bei der Erstellung des Brauchtumsgutachtens vorzulegen
ist der Anhänger nicht zugelassen und es ist eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Brief) nicht vorhanden => am Anhänger nach der Fahrgestellnummer des Anhängers suchen und beim zuständigen Straßenverkehrsamt nachfragen, ob über die Fahrgestellnummer dort ein Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Brief) ausgestellt werden kann => wenn ja, dann besteht eine Betriebserlaubnis und diese ist bei der Erstellung des Brauchtumsgutachtens vorzulegen
es gibt weder Unterlagen noch kann ein Ersatz der Zulassungsbescheinigung durch das Straßenverkehrsamt ausgestellt werden => neue Betriebserlaubnis für Brauchtumsanhänger muss über den TÜV erstellt werden, bevor das Brauchtumsgutachten erstellt werden kann.
Wie geht es weiter ?
Die MKG hat sich bereits mit Manuela Schmidt (Abteilungsleiterin) & Sabrina Hünnies (Teamleiterin) vom Mendener Ordnungsamt zu diesem Thema eng ausgetauscht und abgestimmt.
Die MKG Kornblumenblau ist bereits in intensiven Gesprächen mit Vertretern des TÜV-Nord, um eine tragbare Lösung für alle zu finden. Der TÜV hat bereits signalisiert, dass er die neuen Regelungen sicher, aber mit Augenmaß umsetzt und alle Teilnehmer maximal unterstützen wird.
Die MKG wird die Teilnehmer des kommenden Karnevalsumzuges laufend über den aktuellen Stand informieren.
Die MKG empfiehlt allen potentiellen Teilnehmern eine schnellstmögliche Anmeldung bei der MKG, damit genügend Zeit für die Erstellung der Brauchtumsgutachten bleibt.
Als Ansprechpartner der MKG steht der 1. Organisationsleiter, Johannes Ismar, per Mail: orgaleiter@mkg-kornblumenblau.de zur Verfügung. Er stellt auch den Kontakt zum TÜV Nord her.